Rechtslage von Ayahuasca
Bevor man sich detailliert mit der Rechtslage von Ayahuasca in Österreich und international auseinandersetzt, ist es wichtig, die verschiedenen Formen und Zusammensetzungen dieser traditionellen Medizin zu verstehen.
In unsrem Zentrum wird eine spezielle Ayahuasca-Mischung zur Bewusstseinserweiterung eingesetzt. Dieser Tee enthält kein DMT, das in zahlreichen Ländern als illegale Substanz klassifiziert ist.
In Österreich bezieht sich die rechtliche Klassifikation speziell auf reines DMT. Gemäß dem österreichischen Suchtmittelgesetz ist hier eine Grenzmenge von drei Gramm festgelegt.
Es ist allerdings essenziell zu betonen, dass das DMT, welches während unseres Retreats erlebt wird, körpereigen in der Zirbeldrüse jedes Teilnehmers produziert wird. In dieser Form ist es nahezu undenkbar, DMT als illegale Substanz zu betrachten. Tatsächlich ist DMT in vielen Tieren und Pflanzen präsent und dient in der Natur als ein universelles Kommunikationsmolekül. Selbst in gewöhnlichen Zitrusfrüchten lassen sich DMT-Spuren nachweisen. Das macht jedoch keineswegs einen Obstverkäufer zum Drogenhändler. https://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/jf401448q
Gemäß dem Internationalen Suchtstoffkontrollrat der Vereinten Nationen (INCB) in Wien, wird Ayahuasca im rituellen Gebrauch nicht als Suchtgift betrachtet. Allerdings haben nationale Rechtssysteme das Vorrecht, diese Interpretation zu übersteuern. Ein Beispiel hierfür ist Frankreich, wo Ayahuasca per Gesetz explizit als illegale Substanz deklariert wurde.
Unsere oberste Priorität ist es, die Sicherheit und das Wohl unserer Teilnehmer, Mitarbeiter und des Zentrums zu gewährleisten. Daher halten wir uns strikt an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben, um jegliches Risiko zu vermeiden.