Rechtslage von Ayahuasca
Die rechtliche Einordnung von Ayahuasca hängt nicht vom Begriff selbst ab, sondern von den enthaltenen Substanzen.
Ayahuasca bezeichnet ursprünglich die Ayahuasca-Liane. In der Praxis wird sie häufig mit weiteren Pflanzen kombiniert, wodurch sich unterschiedliche rechtliche Bewertungen ergeben können.
Die bekannteste Variante enthält die Pflanze Psychotria viridis, die DMT enthält.
DMT ist in vielen Ländern, darunter auch Österreich, als kontrollierte Substanz eingestuft.
Rechtslage in Österreich
In Österreich bezieht sich das Suchtmittelgesetz konkret auf DMT als isolierte oder enthaltene Substanz.
Das bedeutet:
Nicht „Ayahuasca“ an sich ist geregelt, sondern die jeweilige Zusammensetzung.
Zubereitungen ohne DMT fallen daher nicht unter das Suchtmittelgesetz.
Unsere Zubereitung
In unserem Zentrum verwenden wir eine Ayahuasca-Zubereitung, die kein DMT enthält.
Die Basis bildet die Ayahuasca-Liane, kombiniert mit der syrischen Steppenraute.
Beide Pflanzen wirken als natürliche MAO-Hemmer.
Diese Kombination ermöglicht eine intensive Erfahrung, ohne verbotene Inhaltsstoffe einzusetzen.
Damit bewegt sich unsere Zubereitung im rechtlichen Rahmen und arbeitet trotzdem effektiv.
Die Rolle körpereigener Substanzen
Während der Erfahrung berichten Teilnehmer häufig von Zuständen, die mit veränderter Wahrnehmung, inneren Bildern und tiefem Zugang zu eigenen Themen verbunden sind.
Diese Prozesse entstehen aus dem eigenen System heraus.
Bestimmte körpereigene Stoffe, darunter auch DMT, kommen natürlicherweise im menschlichen Organismus sowie in der Natur vor.
In dieser Form ist es nahezu undenkbar, DMT als illegale Substanz zu betrachten. Tatsächlich ist DMT in vielen Tieren und Pflanzen präsent und dient in der Natur als ein universelles Kommunikationsmolekül. Selbst in gewöhnlichen Zitrusfrüchten lassen sich DMT-Spuren nachweisen. Das macht jedoch keineswegs jeden Obstverkäufer zum Drogenhändler. https://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/jf401448q
Internationale Einordnung
Der International Narcotics Control Board (INCB) weist darauf hin, dass traditionelle pflanzliche Zubereitungen wie Ayahuasca im ursprünglichen Kontext nicht pauschal als kontrollierte Substanzen eingestuft sind.
Gleichzeitig gilt:
Die konkrete rechtliche Bewertung erfolgt immer auf nationaler Ebene.
Beispiele sind Frankreich oder Italien, wo bestimmte Ayahuasca-Zutaten gesetzlich untersagt wurden.
Verantwortung und Sicherheit
Wir orientieren uns konsequent an den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Transparenz, Sorgfalt und Verantwortung stehen für uns an erster Stelle, sowohl im Umgang mit der Zubereitung als auch in der Begleitung der Teilnehmer.